Aktuelles

Einheitsbedingungen der Deutschen Textilindustrie neu gefasst

10.12.2019

Die Einheitsbedingungen der Deutschen Textilindustrie waren schon immer fester Bestandteil bei den Lieferverträgen zwischen den Textilunternehmen. Nachdem die letzte Neufassung in 2015 in Kraft trat, haben sich im vergangenen Jahr die beteiligten Konventionen – unter Beteiligung der Treuhandgemeinschaft für Textilindustrie GmbH - zusammen gefunden, um dieses wichtige Regelwerk, das in den verschiedenen Stufen der Textilindustrie zur Anwendung kommt, der Rechtsprechung und der teilweise geänderten Gesetzeslage anzupassen.

Die neue Fassung der Einheitsbedingungen der Deutschen Textilindustrie tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Der neue Text der Einheitsbedingungen der Deutschen Textilindustrie (kurz EBTI) kann sowohl bei der Konvention Garne und Gewebe in Frankfurt als auch bei uns angefordert werden. Es sei darauf hingewiesen, dass bei § 3 Gerichtsstand den Ort der zuständigen Konvention unter „(Ort)“ eingesetzt werden muss.

Für Rückfragen stehen den von uns betreuten Unternehmen die Juristen der Treuhandgemeinschaft gerne zur Verfügung!

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